Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen

In keiner Lebensphase verändert sich der Mensch so sehr wie in der Kindheit und der Jugend. 

Für Eltern und Bezugspersonen ist es während dieser Zeit nicht immer einfach, bei Kindern und Jugendlichen entwicklungsbedingte Krisen und individuelle Eigenheiten von psychischen Erkrankungen zu unterscheiden. 

Es ist dann sinnvoll professionelle Hilfe aufzusuchen, wenn Sie Ängste, Bedrückung, aggressives Verhalten oder Rückzugstendenzen beobachten oder wenn Konflikte dauerhaft anhalten, körperliche Beschwerden zunehmen, Schulleistungen nachlassen und negative Rückmeldungen aus der Schule häufiger werden. 

Sowohl anhaltende innerer Zweifel, Ängste und Rückzugstendenzen, die vom Kind oder Jugendlichen nicht mehr bewältigt werden können, wie auch Reaktionen auf herausfordernde Entwicklungsbedingungen (Übergänge von Kindergarten in Schule, von Schule in das Berufsleben oder Studium, Trennung von der Familie, Krankheit, seelische Erkrankungen oder Verlust von Bezugspersonen, Unfälle, traumatische Lebensumstände, Schulprobleme, soziale Ausgrenzung) können zu einem auffälligem Erscheinungsbild führen und eine professionelle Abklärung und Psychotherapie erforderlich machen.

 

Wege zur Therapie

Behandlungen bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen können ab der frühesten Säuglingszeit bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen und dann auch beendet werden. 

Die Kosten von tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden von allen gesetzlichen Kassen und den meisten Privatversicherungen bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation übernommen. 

Privat Versicherte sollten vor Behandlungsbeginn mit ihrem zuständigen Versicherungsträger die Konditionen der Kostenübernahme für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie abklären. Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung der Kinder von Beihilfeberechtigten. 

Bei der Beantragung der Psychotherapie unterstütze ich Sie gerne. Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern an einen*eine Psychotherapeut*in wenden, in der Regel können sie, wenn sie gesetzlich versichert sind und mindestens 15 Jahre sind, die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen.  

 

 

Behandlungsangebote

  • Kurzzeittherapie
  • Krisenintervention
  • Analytische Langzeittherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie

Behandlungsspektrum

  • Ängste
  • Depression, auffällige Traurigkeit
  • Auffallendes aggressives, sexualisiertes oder dissoziales Verhalten
  • Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Einnässen oder Einkoten, anhaltender Rückfall auf frühere Entwicklungsstufen
  • Einschlaf- oder Durchschlafstörungen, Alpträume
  • Kontakt- und Beziehungsstörungen 
  • Sozialer Rückzug und suchtartige Verwendung sozialer Medien
  • Trennungsschwierigkeiten, Ablöseprobleme
  • Probleme mit der Geschlechterrolle
  • Konzentrations- Lern- und Arbeitsstörungen
  • Körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund, z. B. Kopf- oder Bauchschmerzen
  • Selbstmordgedanken, suizidales Verhalten, selbstverletzendes Verhalten, Neigung zu Risikoverhalten oder zu Unfällen
  • Unverarbeitete schwerwiegende Ereignisse
  • Kontaktverweigerung, autistische Erscheinungsbilder
  • Störungen infolge körperlicher Erkrankungen und Behinderungen
  • Traumatisierung durch Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung
  • Umgang mit chronischen innerfamiliären Belastungsfaktoren,  z. B. psychische oder/und schwerwiegende körperliche Erkrankungen nahestehender Bezugspersonen
  • Zwänge und Tics

©2024 Thomas Hildebrand. Alle Rechte vorbehalten.

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